Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden und Verbraucher

Stand Oktober 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden und Verbraucher

Dies sind die allgemeinen Anbieterinformationen und die Hinweise auf das Zustandekommen des Vertrages und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der caereo GmbH - im folgenden caereo - für im gewerblichen oder im Rahmen ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelnde Käufer nach §14 BGB sowie Verbraucher nach §13 BGB.

1 Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB abweichen oder diesen entgegenstehen, werden von caereo nicht anerkannt, es sei denn, caereo hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn caereo in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltslos ausführt.

1.2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Alle Vereinbarungen, die zwischen caereo und dem Kunden getroffen werden, bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt insbesondere auch für rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber caereo abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung).

1.3. Kunden/Erwerber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer und Verbraucher.

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote von caereo sind freibleibend.

2.2 Bestellungen des Kunden stellen verbindliche Aufträge dar. Ein Auftrag des Kunden gilt erst dann als angenommen, wenn caereo die Annahme schriftlich bestätigt hat oder wenn die Produkte von caereo ausgeliefert sind. Bei sofortiger Lieferung durch caereo kann die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Rechnung von caereo ersetzt werden. caereo kann Aufträge innerhalb von zwei Wochen ab Zugang annehmen.

2.3 Der jeweilige Gegenstand und Umfang der Lieferung/Leistung des Kaufvertrages ergeben sich aus der Artikelbeschreibung, wie sie aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Angebot von caereo ersichtlich sind. Zusicherungen gelten nur, wenn sie sich in der Artikelbeschreibung befinden oder von caereo in Textform zugesichert wurden.

3 Preise und Zahlung

3.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird und mit Ausnahme des § 10 Verleih, gelten Preise von caereo inklusive Versand/Verpackung in Deutschland und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Mehrwertsteuer wird auf Rechnungen gesondert ausgewiesen. Für Lieferungen außerhalb von Deutschland werden gesonderte Verpackungs- und Versandkosten berechnet.

3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto der caereo zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3.3 caereo ist berechtigt, die Zahlung auf dem Weg der Vorauskasse bzw. Lastschrifteinzug durch den Kunden zu verlangen. In den übrigen Fällen ist die anfallende Vergütung innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % (siehe Anhang) über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für Vertriebspartner können abweichende Zahlungskonditionen vereinbart werden.

3.3. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von caereo anerkannt ist.

3.4. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.5 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

4 Lieferzeit

4.1 Der Beginn der von caereo angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Erwerbers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.2 Kommt der Erwerber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist caereo berechtigt, den caereo insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Erwerber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.3 Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

4.4 Der Erwerber kann zwei Wochen nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist caereo schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist, mindestens aber 10 Tagen, den Vertrag zu erfüllen. Dies gilt nicht, wenn der Erwerber eine Mitwirkungshandlung zur Erfüllung durch caereo unterlassen hat oder verweigert. Leistet caereo nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist, kann der Erwerber vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Dies gilt nicht, wenn die Überschreitung der Frist auf höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie etwa Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei Lieferanten von caereo oder Unterlieferanten eintreten, beruhen. Handelsübliche Abweichungen behält sich caereo vor, sofern der Leistungsgegenstand nicht erheblich geändert wird und diese für den Erwerber zumutbar ist.

4.5 Die farbliche Darstellung auf einem Bildschirm kann von der Echtfarbe geringfügig abweichen.

4.6 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Erwerbers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

5 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Erwerbers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Erwerbers, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Erwerber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 caereo behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn caereo sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. caereo ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Erwerber sich vertragswidrig verhält.

6.2 Der Erwerber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Erwerber caereo unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, caereo die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Erwerber für den caereo entstandenen Ausfall.

6.3 Der Erwerber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Erwerber schon jetzt an caereo in Höhe des mit caereo vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Erwerber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. caereos® Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. caereo wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Erwerber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4 caereo verpflichtet sich, die der caereo zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Erwerbers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Wahl der freizugebenden Sicherheiten behält caereo sich vor.

7 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

7.1 Gewährleistungsrechte des Erwerbers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2 Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von caereo gelieferten Ware beim Erwerber. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der caereo einzuholen.

7.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird caereo die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist caereo stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

7.4 Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, kann der Erwerber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Erwerber oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.6 Ansprüche des Erwerbers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von caereo gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Erwerbers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.7 Maß- und Gewichtsabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen sind zulässig. Technische Verbesserungen in Material, Konstruktion und Form darf caereo vornehmen, soweit diese die angebotene Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und zumutbar sind.

7.8 Die Angaben zur Entkeimungsleistung basieren auf technischen Vorgaben wissenschaftlicher Studien. Einen 100% Infektionsschutz kann caereo aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen am Einsatzort nicht garantieren – dieser ist somit kein zugesichertes Merkmal.

7.9 Rückgriffsansprüche des Erwerbers gegen caereo bestehen nur insoweit, als der Erwerber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

8 Haftung

Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, sei es etwa wegen Nichterfüllung, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verträgen mit Schutzwirkung für Dritte und unerlaubter Handlung sind gegen caereo, sowie gesetzlichen Vertretern, sowie gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

caereo haftet im übrigen

  • in voller Schadenshöhe bei eigenem grobem Verschulden, dem seiner gesetzlichen Vertreter und dem seiner leitenden Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;
  • außerdem dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung von Kardinalspflichten, hier auch der einfachen Erfüllungsgehilfen.
  • Die Haftung wird der Höhe nach auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.

9 Datenschutz/Info

Die Datenschutzerklärung ist in der jeweils aktuellen Form auf der Webseite www.caereo-luftenkeimung.com unter Datenschutzerklärung veröffentlicht.

10 Verleih

10.1 Für Lieferungen im Zusammenhang mit dem Verleihgeschäft werden Verpackungs- und Versandkosten gesondert berechnet.

10.2 Angebote für den Bereich Verleih beziehen sich – sofern nicht anders vereinbart – immer auf den Zeitraum einer Woche, in der das Verleihgerät von caereo versendet wird und wieder bei caereo eintrifft. Überzieht der Kunde die Verleihperiode und ist das Verleihgerät nicht spätestens am 8. Tag nach Versendung durch caereo wieder bei caereo, ist der Kunde zu Schadenersatz durch entgangenes Verleihgeschäft verpflichtet.

10.3 Ist durch den Verleih eine Ware mehr als durch die übliche bestimmungsgemäße Verwendung beschädigt oder abgenutzt, so der Kunde caereo gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet. Der maximale Schadenersatz ist auf die Höhe des Verkaufspreises für das Produkt begrenzt. In diesem Fall geht das Verleihgerät in das Eigentum des Verleihkunden über und kann von ihm abgeholt oder kostenpflichtig an ihn versendet werden.

11 Widerrufs- und Rückgaberecht

Das Widerrufs- und Rückgaberecht für Verbraucher ist in der Widerrufsbelehrung spezifiziert.

12 Sonstiges

12.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der caereo Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

12.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.